Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs für unsere Partner-Angebote von Cycle Greece

Diese Reisebedingungen, die mit der Buchung von Ihnen anerkannt werden, regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter. Lesen Sie sie bitte in Ruhe und mit Sorgfalt durch.

§1 Anmeldung

Reiseanmeldungen müssen schriftlich, per Fax, per Internet oder per Email erfolgen. Mit einer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Wenn Sie weitere Teilnehmer anmelden, übernehmen Sie auch alle Vertragspflichten der Mitreisenden. Der Vertrag kommt durch unsere schriftliche Reisebestätigung zustande. Nebenabsprachen und Änderungen des geschlossenen Reisevertrages bedürfen der Schriftform.

§2 Zahlung

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises fällig. 30 Tage vor Reisebeginn ist die Restzahlung zu leisten. Nach Buchung erhalten Sie per Email Ihre detaillierten Reiseunterlagen. Diese ist ebenfalls Bestandteil des Reisevertrages und muss sorgfältig durchgelesen werden, da diese die aktuellsten Reiseinformationen beinhaltet.

§3 Leistungen

Grundlage der Reisedurchführung ist die bei den jeweiligen Touren in offiziellen Prospekten sowie im Internet aufgezählte und im Reisevertrag bestätigte Leistungsbeschreibung. Änderungen einzelner Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht gegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, wenn die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht verändern. Für Angaben in Prospekten oder Webseiten von unseren Partner-Veranstaltern übernehmen wir keine Haftung, auch wenn diese von uns ausgegeben wurden.

§4 Reiseabsage Sollte die Mindestteilnehmerzahl von geführten Reisen nicht erreicht werden (Mindestteilnehmerzahl lt. Reiseausschreibung), so kann (muss aber nicht) die entsprechende Reise von uns abgesagt werden. In diesem Fall werden wir eine Entscheidung über das Stattfinden der Reise so früh wie möglich treffen, spätestens jedoch drei Wochen vor Reisebeginn. Falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und wir gezwungen sind, eine Reise zu stornieren, werden alle geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Im Falle der Gefährdung, Erschwerung oder Beeinträchtigung der Reise durch höhere Gewalt besteht für uns als Veranstalter ebenfalls ein Rücktrittsrecht. Der Veranstalter ist berechtigt, gleichwertige Unterkünfte anstelle der ausgeschriebenen einzusetzen. §5 Reiserücktritt und Umbuchungen Sie können bis zum Beginn der Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Im Falle eines Rück­ tritts ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung maßgeblich. Erfolgt er bis 60 Tage vor Reisebeginn, so erstatten wir Ihnen den Rechnungsbetrag abzüglich einer Stornierungsgebühr von 20 %, vom 59. – 31. Tag vor Reisebeginn abzüglich 40 % des Rechnungsbetrags, vom 30. – 21. Tag vor Reisebeginn abzüglich 70 % des Rechnungsbetrags, vom 20. – 11. Tag vor Reisebeginn abzüglich 80 % des Rechnungsbetrags, und vom 10. – 1. Tag vor Reisebeginn 90 % des Rechnungsbetrages. Bei Stornierung oder Nichterscheinen am Abreisetag berechnen wir 100% des Rechnungsbetrags. Wenn Sie den Reisebeginn verpassen oder wegen unvollständiger Reisedokumente an der Weiterreise gehindert werden, so zählt dies als Rücktritt. Für die Änderung von Leistungen in Ihrer Reservierung müssen wir bis 28 Tage vor Reisebeginn 50 Euro berechnen, spätere Änderungswünsche können, falls durchführbar, nur durch Reiserücktritt und Neuanmeldung berücksichtigt werden. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Zusatzleistungen (wie z. B. Fahrradmiete, Zuschläge, Hotelbuchungen, Transfers) können bis 28 Tage vor Reisebeginn gegen eine Gebühr von 50 Euro pro Buchung storniert werden. Für Partnertouren gelten die Storno- und Umbuchungsbedingungen unseres Partners.

§6 Haftung Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden grundsätzlich nicht erstattet.

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, wenn der Schaden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Dies gilt auch, wenn wir für einen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Sind wir lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haften wir nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht jedoch für die Leistung. Bei Beschädigung oder Verlust von Reisegepäck haften wir, wenn der Schaden durch uns verursacht und uns unverzüglich angezeigt wurde, bis zu einer Höhe von 250 Euro. Kratzer auf Koffern, gerissene Tragegriffe und beschädigte Rollen sowie Beschädigungen selbst mitgebrachter Sportgeräte sind von jedweder Haftung ausgeschlossen. Nach Ablieferung des Gepäcks in der Unterkunft geht die Haftung gemäߧ 701 BGB auf den Verantwortlichen der Unterkunft über. §7 Mitwirkung Aktivurlaub erfordert mehr Einsatz als eine herkömmliche Pauschalreise. Es ist deshalb Ihre Pflicht, zu klären, ob Sie den gesundheitlichen Anforderungen einer solchen Reise gewachsen sind. Für jedwede Art gemieteten Sport-Equipments ist es Ihre Pflicht, sich bei der Übernahme vom tadellosen Zustand zu überzeugen. Bei Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und uns Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. §8 Kündigung des Reisevertrags durch den Reiseveranstalter Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von uns nachhaltig stört. §9 Sorgfaltspflichten Während der Dauer der Reise haften Sie uns gegenüber für Schäden an Ihnen überlassener Ausrüstung oder deren Verlust. Mit der von uns angebotenen Versicherung können Sie sich gegen vorgenannte Risiken absichern. Dies gilt nicht, wenn Sie sich grob fahrlässig verhalten oder mit Vorsatz handeln. §10 Gewährleistungen Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch derart Abhilfe schaffen, dass wir gleich- oder höherwertige Ersatzleistungen erbringen. Bei unverhältnismäßig hohem Aufwand kann Abhilfe verweigert werden. Für die Dauer der nicht vertragsgemäß erbrachten Reiseleistung können Sie nach Rückkehr eine Minderung des Reisepreises verlangen. Voraussetzung ist dabei die unverzügliche Anzeige des Mangels bei uns oder der von uns eingesetzten Reiseleitung, um uns die Möglichkeit der Abhilfe zu schaffen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Unabhängig von einer Reisepreisminderung können Sie Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages verlangen, es sei denn, dass wir den Reisemangel nicht zu vertreten haben. §11 Verjährung Ansprüche an uns müssen innerhalb eines Monats nach vertragsmäßigem Ende der Reise schriftlich an uns gestellt werden. Alle Ansprüche aus dem Reisevertrag verjähren 6 Monate nach dem vertragsgemäß vorgesehenen Ende der Reise. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach Beendigung der Reise. §12 Datenschutz Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung der Reise nennen, sind gemäß Europäischer Datenschutzgrundverordnung DSGVO gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. §13 Reiseschutz Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung. Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn auch über Ihren Kranken- und Unfallschutz, ggf. über Reisegepäck- und Reisehaftpflicht-Versicherungen. §14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Sie sind für die Einhaltung aller während der Reise geltenden gesetzlichen Bestimmungen im In- und Ausland, im Besonderen der Vorschriften über Reisedokumente und des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, selbst verantwortlich. Alle Kosten und Nachteile, die sich aus einer Missachtung ergeben, gehen zu Ihren Lasten. Wir bemühen uns jedoch, Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten über alle aktuellen Vorschriften zu informieren. §15 Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages oder der Reisebedingungen zur Folge. §16 Gerichtsstand ist Athen

Veranstalter Cycle Expeditions Greece Mon. IKE Plateia Agiou Nikolaou 15 GR-10446 Athen

Tel: +30 6944 647297 Mail: info@blumovo.com Web: www.blumovo.com